Prüfungen von

Abwasser­auffanganlagen

Prüfungen von Abwasser­auffanganlagen

Abwasserauffanganlagen dienen dem sicheren Rückhalt von mit radioaktiven Stoffen kontaminierten Abwässern vor der Einleitung in die Kanalisation. Sie sind insbesondere in medizinischen Einrichtungen, Laboratorien und kerntechnisch relevanten Bereichen gesetzlich vorgeschrieben. Um eine unkontrollierte Freisetzung radioaktiver Stoffe sicher auszuschließen, sind wiederkehrende Prüfungen der baulichen, funktionalen und messtechnischen Komponenten erforderlich.

Gesetzliche Prüfpflichten

Die Anforderungen an Abwasserauffanganlagen ergeben sich aus § 99 Abs. 4 StrlSchV der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) in Verbindung mit den länderspezifischen Regelungen und Technischen Regeln zur Strahlenschutzüberwachung (z. B. LAGA M 20). Betreiber sind verpflichtet, Auffanganlagen für radioaktive Abwässer

  • vor Inbetriebnahme,
  • nach baulichen oder technischen Änderungen,
  • sowie regelmäßig im laufenden Betrieb

prüfen zu lassen. Dabei sind insbesondere die Dichtheit der Behälter, die Funktion der Überwachungseinrichtungen und die ordnungsgemäße Protokollierung der Freigabevorgänge nachzuweisen.

Prüfleistungen im Detail

Strahlenschutz Heusinger führt sämtliche Prüfungen an Abwasserauffanganlagen durch – herstellerunabhängig, dokumentensicher und exakt abgestimmt auf die Anforderungen Ihrer Einrichtung. Langjährige Erfahrung in der Anlagenprüfung gewährleistet ein rechtssicheres Vorgehen auch bei komplexen Systemen.

Das Leistungsportfolio umfasst:

  • Prüfung der baulichen Dichtheit von Behältern, Rohrleitungen und Armaturen
  • Kontrolle von Füllstandsensorik, Alarmeinrichtungen und Überlaufwarnsystemen
  • Funktionstest und Kalibrierung von integrierten Dosisleistungsmessgeräten
  • Sichtprüfung und Bewertung der Protokollierungs- und Sperrfunktionen
  • Prüfung der Dokumentation zur Einleitungserlaubnis und Freigabeschwellen

Unsere Prüfungen erfolgen gemäß den Vorgaben der zuständigen Landesbehörden, auf Grundlage anerkannter technischer Standards (z. B. DIN, LAGA, ISO) und unter Einhaltung der Anforderungen an die Strahlenschutz- und Betriebssicherheit.

Typische Einsatzbereiche

Medizinische Einrichtungen:

  • Nuklearmedizinische therapeutische Abteilungen
  • Radiopharmazie und radiologische Institute
  • Therapiestationen mit Jod-131 

Forschung und Entwicklung:

  • Universitätslabore mit offener Radionuklidanwendung
  • Institute für Radiochemie, Radiophysik und Biowissenschaften

Industrieanlagen:

  • Produktionsbereiche mit radioaktiven Prozesslösungen

Prüfungsanfrage

Sichere Abwasserauffanganlagen erfordern detaillierte Kenntnisse der Technik und des Strahlenschutzrechts.

Kontaktieren Sie mich für ein individuelles Angebot oder zur Terminvereinbarung über das folgende Formular oder telefonisch unter 0911 – 27 42 39 32 (Zentrale) oder 0911 – 93 99 73 95 (KI – 24/7).

    Terminvereinbarung:

    Telefon (Zentrale): 0911 – 27 42 39 32 
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