Prüfungen von

Gammabestrahlungs-
vorrichtungen und
Beschleuniger­anlagen

Prüfungen von Gammabestrahlungs­vorrichtungen
und Beschleunigeranlagen

Gammabestrahlungsvorrichtungen und Beschleunigeranlagen zählen zu den leistungsstärksten Quellen ionisierender Strahlung. Sie kommen unter anderem in der Strahlentherapie, der Materialveredelung, der Werkstoffprüfung sowie in der Forschung zum Einsatz. Aufgrund ihrer hohen Aktivität bzw. Strahlungsleistung unterliegen sie besonders strengen gesetzlichen Vorgaben für Planung, Betrieb und Prüfung.

Gesetzliche Prüfpflichten

Die Prüfanforderungen für genehmigungsbedürftige Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung sind nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 und 2 StrlSchG sowie § 88 Abs. 1 StrlSchV geregelt. Betreiber sind verpflichtet,

  • vor der erstmaligen Inbetriebnahme,
  • nach technischen oder baulichen Änderungen,
  • sowie in regelmäßigen Abständen (wiederkehrende Prüfungen)

eine sicherheitstechnische Prüfung durch eine sachverständige Stelle durchführen zu lassen. Diese Prüfungen stellen sicher, dass alle technischen Schutzmaßnahmen wirksam sind und dass organisatorische Abläufe den gesetzlichen Anforderungen zum Schutz von Personal, Patienten und Umwelt genügen.

Prüfleistungen im Detail

Strahlenschutz Heusinger verfügt über langjährige Expertise in der Prüfung hochkomplexer Bestrahlungseinrichtungen. Wir führen sämtliche gesetzlich geforderten Prüfungen von Gammabestrahlungsvorrichtungen und Beschleunigeranlagen durch – sachkundig, herstellerunabhängig und unter Berücksichtigung aktueller Normen und Genehmigungsauflagen.

Leistungen im Überblick:

  • Prüfung auf sicherheitstechnische Funktion, Sicherheit und Strahlenschutz vor Erstinbetriebnahme
  • Prüfungen nach Austausch wesentlicher Komponenten oder technischer Umbauten
  • Wiederkehrende sicherheitstechnische Prüfungen in vorgeschriebenen Intervallen
  • Prüfung technischer Schutzmaßnahmen, wie:
    • Strahlungsabschirmung und Zugangskontrollen
    • Dosisleistungsbegrenzung im Betrieb und in der Wartung
    • Funktion von Verriegelungen und Sicherheitsschaltungen
    • Notfallmanagement und Betriebsvorschriften
    • Kontrollierbarkeit und Ausfallsicherheit der Strahlenerzeugung

Alle Prüfungen erfolgen gemäß den Anforderungen der zuständigen Aufsichtsbehörden sowie auf Basis anerkannter Normen, z. B. DIN 25485, DIN 25471 und relevanter Richtlinien. Die Prüfberichte werden von der zuständigen Behörde anerkannt und enthalten klare Bewertungen sowie Empfehlungen zur Betriebssicherheit.

Anlagen und Betreiber

Medizinische Anlagen:

  • Hochvolttherapieanlagen (z. B. Linearbeschleuniger)
  • Teletherapieanlagen mit Kobalt-60-Quellen
  • Bestrahlungseinrichtungen für Krebstherapien

Technische und industrielle Anlagen:

  • Elektronenlinearbeschleuniger
  • Protonenbeschleunigeranlagen
  • Gammabestrahlungseinrichtungen zur Materialbehandlung (z. B. Sterilisation, Polymervernetzung)
  • Elektronenbeschleuniger für die industrielle Radiographie
  • Zyklotronanlagen in der Nuklear- und Materialphysik

Betreiber:

  • Krankenhäuser
  • Universitäten und Forschungseinrichtungen
  • Industriebetriebe
  • Materialprüfanstalten
  • Forschungseinrichtungen

Prüfungsanfrage

Die Prüfung von Gammabestrahlungsvorrichtungen und AEiS erfordert höchste Sachkunde, gesetzeskonforme Vorgehensweisen und ein tiefes technisches Verständnis.

Kontaktieren Sie mich für ein individuelles Angebot oder zur Terminvereinbarung über das folgende Formular oder telefonisch unter 0911 – 27 42 39 32 (Zentrale) oder 0911 – 93 99 73 95 (KI – 24/7).

    Terminvereinbarung:

    Telefon (Zentrale): 0911 – 27 42 39 32 
    anfrage@strahlenschutz-heusinger.de