Prüfungen von

Röntgen­einrichtungen
und Störstrahlern

Prüfungen von Röntgen­einrichtungen und Störstrahlern

Röntgeneinrichtungen und Störstrahler finden Anwendung in der medizinischen Bildgebung, der zerstörungsfreien Werkstoffprüfung sowie in zahlreichen technischen Bereichen. Da sie ionisierende Strahlung erzeugen, unterliegen sie strengen gesetzlichen Vorschriften. Zum dauerhaften Schutz von Menschen und Umwelt sind daher regelmäßige sicherheitstechnische Prüfungen gesetzlich vorgeschrieben.

Gesetzliche Prüfpflichten

Die Prüfung von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern ist nach § 12 Abs. 1 Nr. 4 und 5 StrlSchG sowie § 88 Abs. 4 StrlSchV geregelt. Die Betreiber sind verpflichtet,

  • vor der erstmaligen Inbetriebnahme,
  • nach wesentlichen technischen oder baulichen Änderungen,
  • sowie in regelmäßigen Intervallen (wiederkehrende Prüfungen)
    eine sicherheitstechnische Prüfung durch eine sachverständige Stelle durchführen zu lassen.

Diese Prüfungen müssen unabhängig, fachlich qualifiziert und nachvollziehbar erfolgen. Sie umfassen sowohl technische Schutzmaßnahmen als auch organisatorische Abläufe zum Schutz von Beschäftigten, Patienten und Dritten.

Eine Übersicht über Änderungen, die eine Abnahme-, eine Teilabnahme- oder eine Sachverständigenprüfung zur Folge haben, können Sie hier als PDF herunterladen.

Prüfleistungen im Detail

Strahlenschutz Heusinger führt sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern durch – herstellerneutral, präzise dokumentiert und abgestimmt auf Ihre spezifische Anlage. Das Leistungsportfolio umfasst insbesondere:

  • Prüfung auf sicherheitstechnische Funktion, Sicherheit und Strahlenschutz vor Erstinbetriebnahme gemäß § 88 StrlSchV
  • Prüfungen nach baulichen oder gerätetechnischen Änderungen
  • Wiederkehrende sicherheitstechnische Prüfungen in den vorgeschriebenen Intervallen
  • Prüfungen nach Austausch von Röntgenröhren oder wesentlichen Komponenten

Die Prüfung umfasst insbesondere:

  • Dosisleistungsbegrenzung und technische Schutzvorrichtungen
  • Funktion und Wirksamkeit der Strahlenschutzmittel
  • Einhaltung der Schutzabstände, Abschirmungen und Zugangskontrollen
  • Dokumentation der Betriebs- und Notfallverfahren
  • Integrität von Sicherheitseinrichtungen und Auslösemechanismen

Alle Prüfungen erfolgen in Übereinstimmung mit aktuellen rechtlichen Regelungen, anerkannten Standards sowie branchenspezifischen Empfehlungen – beispielsweise nach DIN 6812, DIN 6813, DIN 6850 und den Vorgaben der Strahlenschutzbehörden.

Anlagen und Betreiber

Medizinische Anlagen:

  • Röntgendiagnostikgeräte (z. B. für Zahnmedizin, Radiologie, CT)
  • Durchleuchtungsanlagen
  • Mammografie-Systeme
  • Mobile Röntgengeräte
  • Interventionsarbeitsplätze in der Kardiologie und Angiografie

Technische und industrielle Anlagen:

  • Röntgenprüfanlagen zur zerstörungsfreien Werkstoffprüfung
  • Gepäck- und Frachtkontrollsysteme
  • Feinstrukturanalysegeräte
  • Geräte für Messung von Flächengewicht, Füllstandskontrolle und Qualitätssicherung

Betreiber:

  • Krankenhäuser
  • Universitäten
  • Arztpraxen
  • Industriebetriebe
  • Forschungseinrichtungen

Prüfungsanfrage

Die Prüfung von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern erfordert umfassende Sachkenntnis, präzise Bewertung und regulatorische Sicherheit. Strahlenschutz Heusinger steht für kompetente, unabhängige und rechtssichere Prüfleistungen. 

Kontaktieren Sie mich für ein individuelles Angebot oder zur Terminvereinbarung über das folgende Formular oder telefonisch unter 0911 – 27 42 39 32 (Zentrale) oder 0911 – 93 99 73 95 (KI – 24/7).

    Ansprechpartner:

    Firma:

    Gerät(e):

    Gerät 1

    Prüfturnus:

    Bitte geben Sie für eine Erstprüfung das Datum der Geräteinstallation an - im Falle einer Wiederholungsprüfung das letzte Prüfdatum.

    Gerät 2

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    Bitte geben Sie für eine Erstprüfung das Datum der Geräteinstallation an - im Falle einer Wiederholungsprüfung das letzte Prüfdatum.

    Gerät 3

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    Gerät 4

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    Gerät 5

    Prüfturnus:

    Bitte geben Sie für eine Erstprüfung das Datum der Geräteinstallation an - im Falle einer Wiederholungsprüfung das letzte Prüfdatum.

    Terminvereinbarung:

    Telefon (Zentrale): 0911 – 27 42 39 32 
    anfrage@strahlenschutz-heusinger.de