Strahlenschutz Heusinger

Behördlich bestimmte
Sachverständige für
Strahlenschutz

Tätigkeitsgebiete

Die Bestimmung erfolgte durch die zuständige Behörde am Wohnsitz des Sachverständigen, dem Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU), Dienstsitz Kulmbach. Die Bestimmung wird auch in anderen Bundesländern anerkannt.

Tätigkeitsbereiche

Ich bin als Sachverständige für Tätigkeiten nach § 172 StrlSchG von der zuständigen Behörde für folgende Bereiche im medizinischen und nicht-medizinischen Bereich bestimmt worden.

Die Prüftätigkeit erstreckt sich auf folgende Systeme nach Anlage 19 Tabelle 2 StrlSchV: 

Medizinische und zahnmedizinische Röntgeneinrichtungen
A 1 Aufnahmegeräte
A 1.1 Aufnahmegeräte
A 1.2 Mammographiegeräte
A 2 Durchleuchtungsgeräte
A 2.1 Durchleuchtungsgeräte
A 2.2 C-Bogengeräte
A 3 Computertomographiegeräte
A 4 Zahnmedizinische Röntgeneinrichtungen
A 4.1 Dentalaufnahmegeräte mit Tubus
A 4.2 Spezial-Dentalaufnahmegeräte

Nichtmedizinische Röntgeneinrichtungen und Störstrahler
B 1 Feinstruktur- und Grobstrukturuntersuchungsgeräte
B 2 Hoch-, Vollschutz- und Basisschutzgeräte und Schulröntgeneinrichtungen
B 3 Störstrahler

Tiermedizinische Röntgeneinrichtungen
C 1 Ortsfeste und mobile Aufnahme- und Durchleuchtungsgeräte
C 2 Computertomographiegeräte

Medizinisch genutzte Systeme (Anwendung am Menschen)
D 1 Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung, die keine Errichtungsgenehmigung benötigen
D 2 Bestrahlungsvorrichtungen für Brachytherapie

Nichtmedizinisch genutzte Systeme
E 1 Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung, die einer Errichtungsgenehmigung bedürfen
E 2 Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung, ausgenommen E 1 und E 2a
E 2a Laseranlagen mit Bestrahlungsstärken bis 1016 W/cm2
E 3 Bestrahlungsvorrichtungen mit radioaktiven Quellen
F Umschlossene radioaktive Stoffe (Dichtheitsprüfungen)

Nehmen Sie Kontakt mit mir auf.

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Ich freue mich auf Ihre Nachricht – auch telefonisch unter 0911 – 27 42 39 32 (Zentrale) oder 0911 – 93 99 73 95 (KI – 24/7).

    Terminvereinbarung:

    Telefon (Zentrale): 0911 – 27 42 39 32 
    anfrage@strahlenschutz-heusinger.de